Was passiert, wenn ein Mitarbeiter einer Behörde erkrankt?

Sie wird geschlossen. Ein Witz? Nein, sondern leider blanke Realität.

Dort ist also ein Vermessungsamt, welches unser Grundstück vermessen soll und sogar vorort darauf hingewiesen wurde, wie die Grundstücksform am Ende aussehen soll, nämlich dass ein Teil der Straße – welche ja neu gestaltet wird – zu unserem Grundstück mit dazugenommen wird. So wurde dieses Grundstück auch zu jedem Zeitpunkt von der Gemeinde offeriert.

Was passiert ist, kann man sich bereits jetzt denken. Es wurde falsch vermessen. Korrektur des Fehlers durch Vermessungsamt? Nein, leider nicht möglich, da der Vermesser krank ist. 😯
So bedauerlich das auch sein mag, gibt es offenbar keine Vertretung, die einen offensichtlichen Fehler ausbügeln kann. Ergo: Sobald einer erkrankt, so wird die Behörde erstmal stillgelegt.

Alternativvorschlag der Gemeinde: Wir könnten das Grundstück nun erstmal so erwerben, wie es vermessen wurde und demnächst wird eh die Straße neu vermessen und in diesem Rahmen bekämen wir dann den Rest des Grundstückes noch mit dazu. Bis Wann? (Festhalten) In spätestens zwei Jahren 😯
In der Zeitrechnung von Behörden und Ämtern ist das quasi Übermorgen.

Wir werden sehen, welche Lösung wir mit der Gemeinde (hoffentlich) finden können.

One thought on “Was passiert, wenn ein Mitarbeiter einer Behörde erkrankt?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.