Baugenehmigung erteilt

Seit gestern haben wir es Schwarz auf Weiß:

Am 07.05.2015 haben Sie o.g. Bauantrag bei der Gemeinde Adelsdorf eingereicht.
Dieser wurde in der Genehmigungsfreistellung genehmigt […].

In anderen Worten: Unser Bauantrag konnte von der Gemeinde selbst ohne eingehende Prüfung durch das Landratsamt durchgewunken werden, da wir uns an alle Auflagen des Bebauungsplans gehalten haben. Das ist doch mal eine gute Nachricht! 🙂
Aber heute war bereits der nächste Brief vom Landratsamt im Kasten und erhebt sogleich den Zeigefinger:

Ihr Bauvorhaben wurde von der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) behandelt. Eines Baugenehmigungsbescheides bedarf es somit nicht mehr. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass das Landratsamt als zuständige Bauaufsichtsbehörde bei entsprechender Veranlassung Baukontrollen durchführen wird. […] In der Anlage werden Ihnen die Vordrucke „Baubeginnsanzeige“ sowie „Anzeige der Nutzungsaufnahme“ zugesandt […]. Nach Art. 79 Abs. 1 Nrn. 11 und 12 BayBO kann mit Geldbuße belegt werden, wer diese Anzeigen nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt.

Ordnung muss sein! 😉

In der Zwischenzeit wachsen und gedeihen die Häuser unserer Nachbarn.

Baufortschritt Nachbarn

Wir hoffen nun auf baldige Zusage des Darlehens und den Vertrag vom Bauträger. Hoffentlich tut sich bei uns auch bald etwas, sodass wir vielleicht im Juni den ersten Spatenstich sehen könnten.

One thought on “Baugenehmigung erteilt

  1. Na das ist doch schon mal was. Jetzt kann es ja nur noch aufwärts gehen.Vielleicht kann ich ja schon bald den nächsten Kran sehen.

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