Grundstück

Die nächste Behörde möchte mitspielen…

Die nächste Behörde möchte mitspielen…
...und macht erst einmal Ärger. Wer? Das Landratsamt, meine liebsten Freunde. Der Gemeinde kam nämlich der Gedanke, dass aufgrund der etwas besonderen Situation bzgl. des falsch vermessenen Grundstückes eine Baugenehmigungs-Voranfrage sinnvoll sein könnte. Auf meine Frage, wie denn ein Landratsamt eine Baugenehmigung für ein Grundstück erlassen könne, welches so gar nicht existiert, trat eine gewisse Unsicherheit bei der Gemeinde ein. Der Spaß beginnt aber nun erst. Das Landratsamt stellte drei Beanstandungen fest: Unzulässige Dachneigung Unzulässige Firstausrichtung Unzulässige Tra...
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Was passiert, wenn ein Mitarbeiter einer Behörde erkrankt?

Sie wird geschlossen. Ein Witz? Nein, sondern leider blanke Realität. Dort ist also ein Vermessungsamt, welches unser Grundstück vermessen soll und sogar vorort darauf hingewiesen wurde, wie die Grundstücksform am Ende aussehen soll, nämlich dass ein Teil der Straße - welche ja neu gestaltet wird - zu unserem Grundstück mit dazugenommen wird. So wurde dieses Grundstück auch zu jedem Zeitpunkt von der Gemeinde offeriert. Was passiert ist, kann man sich bereits jetzt denken. Es wurde falsch vermessen. Korrektur des Fehlers durch Vermessungsamt? Nein, leider nicht möglich, da der Vermesser ...
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Wenn’s mal wieder länger dauert. Aber dann…!

Wenn’s mal wieder länger dauert. Aber dann…!
Es war lange still um unser Projekt, aber nun ist doch einiges passiert. Eine kleine Zusammenfassung: Nach "nur" 10 Wochen hat sich der Notar dann doch mal die Mühe gemacht, sich unseres Kaufvertrages anzunehmen. Natürlich nicht ohne direkter aber höflicher Nachfrage. Das Grundstück wurde vermessen. Nachdem wir bereits am 22. Mai zur Vermessung eingeladen wurden, jedoch dem Vermesser nicht die notwendigen Unterlagen von der Gemeinde vorlagen, hat es schlussendlich dann doch noch geklappt. Es wurde vermessen, die Ergebnisse sind aber noch nicht bekannt. Zu einer Vermessung gibt es auch ei...
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BAURECHT!!!

BAURECHT!!!
Nun ist es offiziell und es herrscht Baurecht für den alten Bahnhof. Demnach wurde die "Aufhebung der Veränderungssperre nach § 14 BauGB" beschlossen, um es auf den Punkt zu bringen. Was auch immer das genau bedeutet. Außerdem haben wir nun auch endlich einen dedizierten Bebauungsplan für den alten Bahnhof. Hier in voller Schönheit: Bebauungsplan Alter Bahnhof Der Weg für den Kauf ist also frei. Jetzt fehlt quasi nur noch das Entscheidende: Ein Kaufvertrag. Der wird wohl hoffentlich auch demnächst um die Ecke kommen.
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Bürgermeister droht!

Sein E-Mail Betreff: Langsam wird's ernst! Demnach haben wir heute ein Dokument mit unseren persönlichen Daten ausfüllen müssen, damit der Vertragsentwurf der Gemeinde an den Notar übergeben werden kann. Und das Grundstück ist seit heute auch abgesteckt. Jetzt lässt sich das erste mal erkennen, wie groß es nun wirklich werden soll. Doch anders, als einfach nur eine m²-Zahl auf dem Papier. An dem geplanten Satzungsbeschluss in der Gemeinderatssitzung am kommenden Mittwoch hat sich auch nichts geändert, was soviel heißt, dass wir theoretisch ab Mittwoch bauen dürfen. Ja, exakt: Theoretisch. ...
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Wieder mal viel Bürokratie…

Derzeitig ist die Gemeinde im Bauleitplanverfahren. Was für ein tolles Wort. Am 19. Februar bzw. 19. März ist Gemeinderatsitzung. Dort wird dann der Satzungsbeschluss gefasst und wir erhalten dann einen rechtskräftigen Bebauungsplan. Von da an besteht dann Baurecht für uns und wir können quasi sofort mit dem Bauen beginnen. Tja, ob wir bis dahin aber schon Baupläne mit dem Architekten ausgearbeitet haben? Wahrscheinlich eher nicht... Aber die gute Nachricht: Es geht voran :-)
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